Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellen sich ab der Gründung einer Gesellschaft laufend vielfältige Herausforderungen gesellschaftsrechtlicher Natur, beispielsweise 

  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Eingehung stiller Beteiligungen
  • Unternehmenskäufe (due diligence)
  • Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschlüsse von Gesellschaftern, Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Kapitalschnitt
  • Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträge und Beherrschungsverträge, „EAV“)
  • Konzernverrechnungsverträge, Konzernumlageverträge und Cash-Pooling
  • Umwandlungen (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel etc.)
  • Strategien zum Umgang mit Minderheitsgesellschaftern (Verwässerung ihrer Anteile, Squeeze-out und Ähnliches)
  • Effektive Durchsetzung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern
  • Mitarbeiterbeteiligung (Aktienoptionsprogramme)

und Ähnliches mehr.

Gerade bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften stellen sich für Gesellschafter wie auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte oftmals haftungsträchtige Probleme im Bereich der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung (Eigenkapitalersatz). Wir unterstützen Sie bei solchen Maßnahmen während der Konzeption und Umsetzung, aber auch im Falle streitiger Auseinandersetzungen, die aus entsprechenden missglückten Maßnahmen resultieren.

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich auch auf umwandlungsrechtliche Maßnahmen, also Verschmelzungen, Abspaltungen, Aufspaltungen, Ausgliederungen und Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz.

Auch beraten wir Sie im Bereich des Personengesellschaftsrecht (Gbr, OHG, KG) sowie in Mischkonstellationen (GmbH & Co. KG, KGaA). Interessant aufgrund des MoMiG ist die nunmehr geschaffene Möglichkeit der „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“.