Arbeitsrecht
Einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bildet das Arbeitsrecht.
Dabei beraten wir nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, sowie des Prozessrechts.
INDIVIDUALARBEITSRECHT
Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung von Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung. Wir vertreten Sie in Kündigungsprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Wir beraten Sie unter anderem
• beim Abschluss und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträge
• bei einvernehmlicher Beendigung oder Kündigung von Arbeitsverträgen
• zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
• zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung
• zum Berufsausbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutz
• in Fragen bei Mutterschutz und Elternzeit
• zum Schwerbehindertenrecht
• bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen
• Erstellung und Überprüfung von Zeugnissen
• bei Fragen zu Abmahnungen
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
Unter dem kollektiven Arbeitsrecht ist das Recht der arbeitsrechtlichen Koalition, das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht, sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben zu verstehen.
Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Unterstützung und Führung von Sozialplan- und Interessensausgleichsverhandlungen bis hin zur Übernahme der Vertretung im Eignungsstellenverfahren.
Wir beraten Sie unter anderem
• in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
• in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts
• bei Betriebsübergängen
• bei Unternehmensumwandlungen
• bei Unternehmensverkäufen