Erstberatung

Für die erste Beratung, in der die rechtlichen Fragestellungen summarisch analysiert und erste Hinweise zur Lösung der Problematik gegeben werden, berechnen wir die sogenannte Erstberatungsgebühr, die in den Gebührenordnungen auf 190,00 € netto begrenzt ist, vorausgesetzt, dass es bei dieser einen Beratung bleibt. Kommt über die Erstberatung hinaus ein Mandatsverhältnis zustande, rechnen wir – je nachdem wie mit Ihnen vereinbart – nach RVG, Pauschal- oder Zeithonorar (s.o.) ab.

Zögern Sie nicht, die Honorarfrage offen anzusprechen. Gerade im Fall meiner Honorierung will ich jederzeit offen und vertauensvoll mit Ihnen umgehen, um so beiden Seiten atmosphärische Störungen und unliebsame Überraschungen zu ersparen.