Gesetzliche Gebührenordnung

Für Rechtsanwälte gibt es gesetzliche Gebührentatbestände (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Honorarsätze steigen danach in Abhängigkeit vom Gegenstandswert, während der tatsächlich investierte Zeitaufwand des Beraters nur eine untergeordnete Rolle spielt. Für gerichtlich anhängige Fälle sind die jeweils einschlägigen Gebühren als gesetzliche Untergrenze sogar vorgeschrieben. So darf etwa ein Rechtsanwalt einen Prozess nicht zu günstigeren Konditionen führen, als dies die Rechtsanwaltgebührenordnung vorschreibt. Prinzipiell kann man sagen, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nur dann sinnvoll zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitsaufwand eines Mandats von vornherein abgeschätzt werden kann.