Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht - OWi- Strafverfahren

Ein Verkehrsunfall kann für einen Unfallbeteiligten unterschiedliche rechtliche Folgen haben:

Er kann Geschädigter sein und möchte vom Gegner seinen entstandenen Schaden ersetzt haben.

Er kann der Unfallverursacher sein und wird vom Gegner zivilrechtlich in die Haftung genommen. Darüber hinaus erhält er noch einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens oder sogar eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Trunkenheit im Verkehr.

Diese unterschiedlichen Bereiche Straßenverkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zwar eigenständige und unabhängige Rechtsgebiete, allerdings können sich rechtliche Aspekte auch auf die anderen Bereiche auswirken.

Gegen den Verursacher läuft beispielsweise ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und gleichzeitig macht der Geschädigte Schadensersatzansprüche in einem Zivilverfahren geltend. Für das Zivilrecht gelten vollkommen andere Beweisregeln als für das Strafverfahren. Wird der Unfallverursacher jedoch im Strafverfahren verurteilt, so kann dies im zivilrechtlichen Verfahren die Beweisführung des Geschädigten erheblich unterstützen. Auch können umgekehrt Angaben eines Unfallbeteiligten im Zivilverfahren im späteren Strafverfahren berücksichtigt werden.

Eine umfassende Beratung in diesem Bereich ist daher unabdingbar und wird von mir insgesamt vorgenommen.